Fenstertausch bei Miete und Eigentum: Wer entscheidet, wer zahlt?

Kurz beantwortet

In einer Mietwohnung zahlt der Vermieter in der Regel für defekte Außenfenster und Verbundfenster, der Mieter für defekte Innenfenster. Im Wohnungseigentum sind Fenster meist allgemeine Teile des Hauses; die Eigentümergemeinschaft ist dann zuständig. Wer als Einzelner tauscht, braucht bei verändertem Erscheinungsbild die schriftliche Zustimmung aller Miteigentümer.

Bevor Sie Fenster bestellen, sollten Sie wissen: Wem gehört die Entscheidung, und wer trägt die Kosten? Das hängt davon ab, ob Sie Mieterin oder Mieter sind oder in einer Eigentumswohnung wohnen und was der Vertrag regelt. Dieser Ratgeber gibt eine allgemeine Orientierung für Österreich und ersetzt keine Rechtsberatung. Behördliche Fragen klärt der Ratgeber Fenstertausch in Wien: Bewilligung, Förderungen der Ratgeber Förderungen für Fenster in Wien.

Wer ist zuständig? Ein Überblick

SituationWer entscheidet?Wer zahlt?
Mietwohnung, Außenfenster defektVermieter bzw. HausverwaltungVermieter
Mietwohnung, Innenfenster defektMieter, mit Information an den VermieterMieter
Mietwohnung, freiwilliger TauschVermieter muss zustimmenWer es beauftragt, sofern nichts anderes vereinbart
Eigentumswohnung, GesamttauschEigentümergemeinschaft per BeschlussGemeinschaft, meist aus der Rücklage
Eigentumswohnung, EinzeltauschAlle Miteigentümer (schriftlich)Meist der einzelne Eigentümer, bei Schaden Ersatzanspruch möglich

Der Vertrag (Mietvertrag, Wohnungseigentumsvertrag) und Beschlüsse können die Zuständigkeit abweichend regeln. Prüfen Sie ihn deshalb zuerst.

Mietwohnung: Wer zahlt welches Fenster?

Nach Darstellung der Mietervereinigung Österreichs gilt für Mietwohnungen im Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG):

  • Außenfenster defekt: Der Vermieter zahlt.
  • Innenfenster defekt: Der Mieter zahlt.
  • Verbundfenster defekt: Der Vermieter zahlt immer; eine Kostenteilung ist nicht vorgesehen.

Ob eine Reparatur oder ein Komplettaustausch fällig ist, hängt vom Schaden ab: Ein Tausch ist erst dann Sache des Vermieters, wenn sich das Fenster nicht mehr instand setzen lässt. Nicht jedes Mietverhältnis fällt vollständig unter das MRG; bei Ausnahmen gilt das Vertragsrecht des ABGB und der konkrete Vertrag. Klären Sie das mit der Arbeiterkammer oder der Mietervereinigung.

Wie melde ich einen Fensterschaden richtig?

  1. Schriftlich melden: Beschreiben Sie den Mangel, legen Sie Fotos bei und nennen Sie das betroffene Fenster. Senden Sie das Schreiben so, dass Sie den Zugang belegen können.
  2. Nicht selbst beauftragen: Die Hausverwaltung beauftragt in der Regel die Handwerker; eigene Aufträge können Sie auf den Kosten sitzen lassen.
  3. Frist setzen: Reagiert niemand, setzen Sie schriftlich eine neue Frist.
  4. Schlichtungsstelle: Verstreicht auch diese, können Sie bei der Schlichtungsstelle einen Antrag auf Erhaltungsarbeit stellen. In Wien ist dafür die Schlichtungsstelle der MA 50 zuständig.

Darf ich als Mieter selbst Fenster tauschen?

Nicht ohne Zustimmung der Vermieterin oder des Vermieters. Der Tausch ist eine Änderung am Mietgegenstand und am äußeren Erscheinungsbild. Wenn Sie ihn freiwillig wünschen, etwa für besseren Schallschutz oder Wärmeschutz, holen Sie die Zustimmung schriftlich ein und klären Sie Kosten, Entfernung bei Auszug und Gewährleistung. Beachten Sie auch: Nach dem Tausch sollen alle Fenster des Hauses gleich aussehen. Wie das geregelt ist, steht im Ratgeber Fenstertausch in Wien. Für die Wiener Förderung brauchen Mieter die Zustimmung der Vermieterin oder des Vermieters.

Eigentumswohnung: Gehören die Fenster der Gemeinschaft?

Laut dem klimaaktiv-Factsheet zum Fenstertausch im Wohnungseigentum sind die Fenster in einem Wohnungseigentumsgebäude allgemeine Teile des Hauses. Für die Instandhaltung ist dann grundsätzlich die Eigentümergemeinschaft zuständig und trägt die Kosten. Es gibt aber Wohnungseigentumsverträge oder einstimmige schriftliche Vereinbarungen, die die Zuständigkeit auf die Eigentümer der einzelnen Wohnungen übertragen. Ein Blick in den Wohnungseigentumsvertrag oder eine Anfrage bei der Hausverwaltung klärt das.

Welche drei Wege gibt es im Wohnungseigentum?

  1. Gesamtprojekt der Gemeinschaft: Eigentümer, die tauschen wollen, können einen Beschluss anstreben, alle Fenster in einem Zug zu tauschen. Es ist sinnvoll zu prüfen, ob eine thermische Fassadensanierung ohnehin ansteht, denn beides zusammen ist bautechnisch und kostenmäßig günstiger als getrennt. Die Kosten trägt dann die Gemeinschaft, meist aus der Rücklage, gegebenenfalls mit Förderungen oder Darlehen.
  2. Einzeltausch bei Zuständigkeit der Gemeinschaft: Das ist eine Änderung an allgemeinen Teilen. Sie benötigen die schriftliche Zustimmung aller Miteigentümer, jedenfalls bei verändertem Erscheinungsbild (andere Teilung, Rahmenbreite, Material oder außenliegende Beschattung). Die Kosten tragen Sie in der Regel selbst; waren die Fenster schadhaft, kann ein Ersatzanspruch gegen die Gemeinschaft bestehen.
  3. Zuständigkeit der einzelnen Eigentümer: Auch dann darf der Tausch das äußere Erscheinungsbild nicht beeinträchtigen.

Was gilt für außenliegenden Sonnenschutz?

Die Nachrüstung eines außenliegenden Sonnenschutzes verändert in der Regel das äußere Erscheinungsbild und braucht die Zustimmung der anderen Eigentümer. Das klimaaktiv-Factsheet nennt eine Erleichterung der WEG-Novelle 2022: Für die Anbringung von sich harmonisch einfügenden Beschattungsvorrichtungen gilt eine Zustimmungsfiktion. Widersprechen die schriftlich informierten Eigentümer nicht innerhalb von zwei Monaten, gilt ihre Zustimmung als erteilt. Wie Sie dabei vorgehen und welche Wiener Förderung es gibt, beschreibt der Ratgeber Wohnung im Sommer kühl halten.

Wer trägt die Kosten, und wann gibt es Ersatz?

Sind die Fenster zum Zeitpunkt des Tauschs schadhaft, kann ein Anspruch auf Kostenersatz durch die Eigentümergemeinschaft bestehen. Außerdem hat der einzelne Eigentümer Anspruch darauf, dass die Gemeinschaft notwendige Erhaltungsarbeiten an schadhaften Fenstern durchführt. Lassen Sie den Zustand vor dem Tausch dokumentieren, mit Fotos und einem Befund, und informieren Sie die Hausverwaltung vorher schriftlich. Ohne diese Vorbereitung ist ein späterer Ersatz schwer durchzusetzen.

Was gehört in ein Schreiben an Vermieter oder Hausverwaltung?

Das gehört hinein

  • Ihre Adresse, Wohnungsnummer und Kontaktdaten.
  • Welches Fenster ist betroffen, und was genau ist der Mangel?
  • Fotos und gegebenenfalls ein Angebot oder Befund eines Fachbetriebs.
  • Ihre Bitte um Reparatur oder Tausch und eine angemessene Frist.
  • Datum und Unterschrift; Versand nachweisbar (eingeschrieben oder E-Mail mit Bestätigung).

Welche Streitpunkte treten häufig auf?

  • Reparatur oder Tausch: Die Eigentümerseite möchte reparieren, der Mieter wünscht neue Fenster. Entscheidend ist, ob das Fenster noch instand gesetzt werden kann.
  • Abgrenzung der Fenster: Bei Kastenfenstern oder Verbundfenstern ist nicht immer klar, welcher Teil zu welcher Seite gehört.
  • Erscheinungsbild: Einzelne Eigentümer tauschen mit anderer Teilung, Farbe oder anderem Material und lösen Beschwerden aus.
  • Rückbau: Beim Auszug fragt sich, ob selbst eingebaute Fenster bleiben oder entfernt werden müssen.
  • Kostenersatz: Wer ohne vorherige Meldung tauscht, verliert oft Ansprüche.

Klären Sie diese Punkte vorab schriftlich, dann vermeiden Sie die meisten Konflikte.

Was ist bei Gewährleistung und Montage zu beachten?

Egal wer zahlt: Die Montage sollte ein Fachbetrieb ausführen und dokumentieren, damit Gewährleistung und Herstellergarantie nicht verfallen. Lassen Sie sich Rechnung, Datenblatt mit Werten und Montageprotokoll geben. Für Förderungen und für eventuelle Ersatzansprüche sind diese Unterlagen wichtig. Die Eigentümerseite kann zusätzliche Anforderungen an Ausführung und Optik stellen, die Sie im Angebot berücksichtigen sollten.

Checkliste vor der Beauftragung

Das sollten Sie klären

  • Mietvertrag oder Wohnungseigentumsvertrag lesen: Wer ist zuständig?
  • Zustand der Fenster dokumentieren.
  • Schriftliche Zustimmung von Vermieter oder Miteigentümern einholen.
  • Erscheinungsbild abstimmen: Teilung, Rahmen, Farbe, Material.
  • Bewilligung und Förderung klären, bevor Sie bestellen.

Häufige Fragen

Quellen

  1. Mietervereinigung Österreichs: Fenster in Mietwohnung kaputt – wer zahlt?, mietervereinigung.at
  2. klimaaktiv: Factsheet Fenstertausch im Wohnungseigentum (2023), klimaaktiv.at
  3. Konsument: Erhaltungspflichten in der Mietwohnung, konsument.at
  4. Mietervereinigung Österreichs: Schäden in der Wohnung, mietervereinigung.at

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