Die Stadt Wien fördert für Wohnungen Schall- und Wärmeschutzfenster mit einmalig 35 Prozent der anerkannten Kosten. Voraussetzungen sind unter anderem Hauptwohnsitz, 22 bis 150 m² Nutzfläche, ein mindestens 20 Jahre altes Gebäude und der Tausch aller Fenster der Wohnung. Der Bundes-Sanierungsbonus für Fenster wurde am 2. Februar 2026 eingestellt. Anträge stellen Sie bei der MA 50.
Förderungen ändern sich schnell. Dieser Ratgeber beschreibt den Stand Oktober 2026 nach den Seiten der Stadt Wien und der Sanierungsoffensive des Bundes. Er ist keine Rechtsberatung und keine Förderzusage; maßgeblich sind immer die aktuellen Bedingungen der zuständigen Stelle. Wer den Tausch plant, findet vorab Hinweise in den Ratgebern Bewilligung in Wien und Miete und Eigentum.
Welche Förderungen für Fenster gibt es aktuell?
| Förderung | Für wen? | Stand Oktober 2026 |
|---|---|---|
| Schall- und Wärmeschutzfenster (Stadt Wien, MA 50) | Mieter und Eigentümer von Wohnungen | 35 % der anerkannten Kosten, nach Maßgabe der Budgetmittel |
| Sanierungsbonus des Bundes (thermisch-energetische Sanierung) | Einzelmaßnahmen wie Fenstertausch | Mit 2.2.2026 eingestellt; bestehende Anträge bleiben gültig |
| Wohnbauförderung für Eigenheime (THEWOSAN, wohnfonds_wien) | Eigenheime und Kleingartenwohnhäuser | Bedingungen beim wohnfonds_wien prüfen |
| Außenliegender Sonnenschutz (Stadt Wien) | Wohnungen im Mehrgeschoss-Wohnbau | Siehe eigener Ratgeber |
Ob und wie eine Förderung für Ihr Gebäude gilt, hängt von Wohnform, Alter und Lage ab. Die Sonnenschutzförderung beschreibt der Ratgeber Wohnung im Sommer kühl halten.
Was fördert die Stadt Wien bei Wohnungen genau?
Die Stadt Wien gewährt einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Beitrag von 35 Prozent der als förderbar anerkannten Kosten für Schall- und Wärmeschutzfenster. Eine absolute Obergrenze nennt die Seite nicht, sie verweist auf eine Übersicht zum Ausmaß der förderbaren Baukosten. Antragsberechtigt sind Mieterinnen, Mieter und Eigentümer von Wohnungen.
- Hauptwohnsitz: Die Wohnung ist Hauptwohnsitz der antragstellenden Person.
- Nutzfläche: 22 bis 150 m².
- Gebäudealter: mindestens 20 Jahre.
- Umfang: Alle Fenster der Wohnung müssen getauscht werden.
- Ausführung: Nur durch befugte Firmen; Eigenleistungen und reine Materialkosten werden nicht anerkannt.
Welche Werte müssen die Fenster erreichen?
- Wärmeschutz: U-Wert höchstens 1,40 W/m²K.
- Schallschutz: Schalldämmmaß im eingebauten Zustand mindestens 43 dB.
- Hauptstraßen A und B: An diesen Straßen werden nur Schallschutzfenster in Wohn- und Schlafräumen gefördert, keine reinen Wärmeschutzfenster. Bei Eckwohnungen müssen auch die Fenster zur Seitengasse die Schallanforderungen erfüllen.
Ein Zertifikat über die Einhaltung der Mindestanforderungen ist Teil der Unterlagen. Was die Werte bedeuten, erklären die Ratgeber Fenster-Kennzahlen und Straßenlärm im Schlafzimmer.
Welche Unterlagen und Fristen gelten?
Unterlagen für den Antrag
- Kostenvoranschlag oder Rechnung mit U-Wert, Material, Farbe, Größe, Flügelanzahl, Sprossen und Fensterbrettlängen.
- Bei Schallschutzfenstern die Angabe des Schalldämmmaßes.
- Zertifikat über die Mindestanforderungen an Schall- oder Wärmeschutz.
- Mietwohnung: Zustimmung der Vermieterin oder des Vermieters (bei Gemeindewohnungen von Wiener Wohnen).
- Eigentumswohnung: Nachweis des Eigentums durch Grundbuch.
- Gegebenenfalls eine Bauanzeige bei der Stadt. Wann sie nötig ist, zeigt der Ratgeber Fenstertausch in Wien: Bewilligung.
Rechnungen dürfen höchstens sechs Monate vor Antragstellung datiert sein und müssen auf die antragstellende Person lauten. Die Förderstelle kann im Einzelfall Fristen für Unterlagen setzen; werden sie nicht eingehalten, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
Wo und wie stelle ich den Antrag?
Zuständig ist die MA 50, Infopoint für Wohnungsverbesserung (Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle). Der Antrag kann online über das Formular der Stadt Wien eingebracht werden, auch mit Stadt-Wien-Konto, oder per E-Mail, Fax oder Post. Persönliche Termine gibt es nur nach Online-Reservierung oder telefonischer Vereinbarung. Auf der Seite der Stadt Wien finden Sie die aktuellen Kontaktdaten.
Wichtig: Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung. Die Auszahlung erfolgt nach Maßgabe der vorhandenen Budgetmittel.
Was ist mit der Bundesförderung?
Laut der Sanierungsoffensive des Bundes wurde der Sanierungsbonus für die thermisch-energetische Sanierung mit 2. Februar 2026 eingestellt. Am 10. Juli 2026 teilte die Sanierungsoffensive mit, dass die Budgetmittel für 2026 ausgeschöpft sind und keine neuen Registrierungen möglich sind. Bestehende Registrierungen und Anträge bleiben gültig und werden weiterbearbeitet. Angaben zu 2027 enthält die offizielle Seite nicht; Berichte über eine Neuauflage sind nicht bestätigt.
Wer bereits registriert war, sollte die Unterlagen bei der Abwicklungsstelle prüfen. Wer nicht registriert ist, kann für den Bund derzeit keinen Antrag stellen und sollte die Wiener Förderung und mögliche Neuauflagen im Blick behalten.
Und wenn ich ein Eigenheim habe?
Für Eigenheime und Kleingartenwohnhäuser gibt es die Sanierungsförderung THEWOSAN des wohnfonds_wien, die Gebäudehüllen- und Fenstermaßnahmen im Rahmen einer Sanierung fördern kann. Die Bedingungen hängen von Energiestandard und Umfang der Sanierung ab, und Quellen weichen teils voneinander ab. Verlassen Sie sich deshalb nur auf die aktuelle Richtlinie des wohnfonds_wien und lassen Sie sich vor der Planung beraten.
Welche Kosten zählen zu den förderbaren Kosten?
Die Seite der Stadt Wien nennt als Bestandteile des Kostenvoranschlags oder der Rechnung unter anderem die Fenster selbst mit Material, Farbe und Größe, Sprossen oder Glasteiler in Laufmetern sowie Fensterbrett und Sohlbankabdeckung in Laufmetern. Nicht anerkannt werden Eigenleistungen und reine Materialkosten. Welcher Anteil im Einzelnen als förderbar gilt, legt die Förderstelle anhand ihrer Übersicht fest. Lassen Sie sich im Angebot die Posten getrennt ausweisen, damit die Zuordnung klar ist.
Rechenbeispiel: Was bleibt übrig?
Angenommen, die als förderbar anerkannten Kosten betragen 8.000 €. Bei 35 Prozent wären das 2.800 € Zuschuss, die restlichen 5.200 € tragen Sie selbst. Die Beträge sind angenommene Werte zur Veranschaulichung. Wie viel Ihre Fenster kosten und welcher Teil anerkannt wird, hängt von Größe, Ausführung und Prüfung der MA 50 ab. Planen Sie deshalb nicht mit einer fest zugesagten Summe, solange kein Bescheid vorliegt.
Was gilt bei Gemeindewohnung, Genossenschaft und Eigentum?
- Gemeindewohnung: Bei Mietwohnungen von Wiener Wohnen ist die Zustimmung von Wiener Wohnen nötig.
- Mietwohnung privat: Die schriftliche Zustimmung der Vermieterin oder des Vermieters gehört zum Antrag.
- Eigentumswohnung: Der Nachweis erfolgt durch einen Grundbuchsauszug; in der Praxis ist die Abstimmung mit der Eigentümergemeinschaft sinnvoll, wenn Fassade oder Erscheinungsbild betroffen sind.
- Genossenschaftswohnung: Klären Sie die Zustimmung und die Regeln der Genossenschaft vor der Bestellung.
Wer zahlt und entscheidet, wenn Sie nicht allein Eigentümer sind, beschreibt der Ratgeber Fenstertausch in Miete und Eigentum.
Wann passt die Wiener Förderung nicht?
Wenn Sie nur einzelne Fenster tauschen wollen, wenn Ihre Wohnung kleiner als 22 oder größer als 150 Quadratmeter ist, wenn das Gebäude jünger als 20 Jahre ist oder Sie dort keinen Hauptwohnsitz haben, gelten die Bedingungen nicht. Für Häuser und Eigenheime gelten andere Förderschienen. In solchen Fällen lohnt es sich, bei der Beratungsstelle der Stadt Wien nach Alternativen zu fragen, bevor Sie bestellen.
In welcher Reihenfolge gehe ich vor?
- Prüfen Sie, ob Ihre Wohnung die Voraussetzungen erfüllt: Hauptwohnsitz, Fläche, Gebäudealter.
- Klären Sie Zustimmung der Eigentümerseite und gegebenenfalls Bauanzeige.
- Lassen Sie sich ein Angebot mit allen geforderten Werten geben.
- Tauschen Sie alle Fenster der Wohnung durch einen befugten Fachbetrieb.
- Stellen Sie den Antrag bei der MA 50 innerhalb der Fristen mit Rechnung und Zertifikat.
Welche Fehler gefährden die Förderung?
- Nur einzelne statt aller Fenster der Wohnung getauscht.
- Rechnung älter als sechs Monate oder auf die falsche Person ausgestellt.
- Zustimmung der Vermieterin oder des Vermieters fehlt.
- Schalldämmmaß oder U-Wert nicht belegt.
- Bauanzeige bei Schutzzone oder Haus vor 1945 vergessen.
Häufige Fragen
35 Prozent der als förderbar anerkannten Kosten, einmalig und nicht rückzahlbar. Es besteht kein Rechtsanspruch.
Ja. Für die Wiener Förderung für Schall- und Wärmeschutzfenster müssen alle Fenster der Wohnung getauscht werden.
Höchstens 1,40 W/m²K. Schallschutzfenster müssen im eingebauten Zustand mindestens 43 dB erreichen.
Ja, wenn die Wohnung Ihr Hauptwohnsitz ist und die Vermieterin oder der Vermieter zustimmt.
Der Sanierungsbonus wurde am 2. Februar 2026 eingestellt, und die Budgetmittel sind laut Sanierungsoffensive ausgeschöpft. Bestehende Anträge bleiben gültig.
Bei der MA 50 (Wohnbauförderung), online oder per E-Mail, Fax oder Post.
Quellen
- Stadt Wien: Schall- und Wärmeschutzfenster – Förderungsantrag, wien.gv.at
- Sanierungsoffensive des Bundes: Stand Sanierungsbonus 2026, sanierungsoffensive.gv.at
- wohnfonds_wien: THEWOSAN – Förderungsvoraussetzungen, wohnfonds.wien.at
- Stadt Wien: Förderungen im Wohn- und Baubereich, wien.gv.at/wohnen/foerderungen
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