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Carport in Wien: Was ist erlaubt, was nicht?

Pergola mit Terrassendach an einem Haus
Auf einen Blick

Ein Carport ist ein Flugdach mit festem, wasserdichtem Dach. In Wien ist ein Carport bewilligungsfrei, wenn er in der seitlichen Abstandsfläche des Hauses steht und kleiner als 25 Quadratmeter und niedriger als 2,5 Meter ist. Sobald Seitenwände oder ein Tor dazukommen, wird er zur Garage. Eine Garage braucht in Wien immer eine Bewilligung.

In diesem Beitrag
  1. Was ist der Unterschied zwischen Pergola, Carport und Garage?
  2. Was ist ein Carport oder Flugdach?
  3. Wann ist ein Carport in Wien bewilligungsfrei?
  4. Welche Maße darf ein Carport haben?
  5. Wo darf ein Carport in Wien nicht stehen?
  6. Was passiert, wenn der Carport in Wien Seitenwände bekommt?
  7. Was ist eine Garage, und warum braucht sie eine Bewilligung?
  8. Macht ein Garagentor aus dem Carport eine Garage?
  9. Was bedeutet Stellplatz?
  10. Was gilt in anderen Fällen?
  11. Wo liegt die seitliche Abstandsfläche?
  12. Darf ich das Dach begrünen?
  13. Wie gehe ich am besten vor?
  14. Wie aktuell ist diese Information?

Ein Auto möchte man vor Regen, Sonne und Hagel schützen. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten: einen offenen Carport oder eine geschlossene Garage mit Tor. Der Unterschied ist für das Bauamt groß.

Hier erklären wir einfach, was ein Carport in Wien darf und was nicht. Die Angaben stammen aus einem Merkblatt der Wiener Baupolizei. Es ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung.

1Was ist der Unterschied zwischen Pergola, Carport und Garage?

Die Baupolizei unterscheidet vier Dinge nach dem Wetterschutz:

BauwerkDach und WändeBewilligung
PergolaRankgerüst ohne festes DachImmer bewilligungsfrei
Flugdach / CarportFestes, wasserdichtes Dach auf Stützen, offenUnter Bedingungen bewilligungsfrei
GarageRaumbildend, mit Wänden und TorImmer bewilligungspflichtig

Die Pergola behandelt der Ratgeber Wie beschatte ich Terrasse und Balkon?. Hier geht es um das feste Dach und die Garage.

2Was ist ein Carport oder Flugdach?

Ein Flugdach hat ein festes, wasserundurchlässiges Flachdach. Das Dach muss mit den Stützen fest verbunden sein, damit es bei Sturm nicht abhebt. Wenn das Flugdach nur als Autoabstellplatz dient, nennt man es Carport. Es hat keine Wände oder höchstens eine Wand als Wetterschutz.

Ein Carport ist kein Raum, sondern ein überdachter Platz. Das ist der entscheidende Punkt für die Behörde.

Typische Beispiele sind ein Dach über der Einfahrt oder ein Unterstand neben dem Haus, offen zu den Seiten und vorne. Das Auto steht im Trockenen, aber man kann hineinfahren und von mehreren Seiten ein- und aussteigen. Sobald man die Seiten schließt, ändert sich die rechtliche Einordnung.

3Wann ist ein Carport in Wien bewilligungsfrei?

Laut dem Merkblatt der Baupolizei gilt als Faustregel: Ein auch überdachter Autoabstellplatz ist bewilligungsfrei, wenn er

  • in der seitlichen Abstandsfläche liegt. Das sind mit kleinen Ausnahmen etwa drei Meter links und rechts neben dem Haus,
  • kein Fenster eines Zimmers direkt an den Carport anschließt,
  • eine bestimmte Größe und Höhe nicht überschreitet,
  • auf einer Fläche steht, die im Bebauungsplan bebaubar ist.

Eine Zustimmung der Nachbarn ist nicht nötig. Der Bau muss bei der Baupolizei weder genehmigt noch angezeigt werden.

4Welche Maße darf ein Carport haben?

Auch ein bewilligungsfreier Carport muss die Regeln der Bauordnung einhalten. Das Merkblatt nennt:

  • Die bebaute Fläche muss kleiner als 25 Quadratmeter sein. Dabei zählen Vordächer und kleine Seitendächer mit, gemessen von oben.
  • Die Höhe darf an der höchsten Stelle 2,5 Meter nicht überschreiten.
  • Eine Seite darf als Wetterschutz baulich abgedeckt sein.
  • Mindestens die Hälfte aller Seiten, also der Dachkanten, muss zusammen frei bleiben. Das unterscheidet den Carport von einer Garage.
  • Der Bebauungsplan kann in manchen Fällen ein begrüntes Flachdach vorschreiben.

Das Dach darf man bewilligungsfrei begrünen.

5Wo darf ein Carport in Wien nicht stehen?

Es gibt Orte, an denen ein Carport nicht oder nur mit einer seltenen Ausnahmebewilligung errichtet werden darf:

  • im Garten hinter dem Haus,
  • im Vorgarten, wenn das Grundstück nicht am Hang liegt,
  • im gärtnerisch zu gestaltenden Teil des Grundstücks, außer in den seitlichen Abstandsflächen,
  • in einer Schutzzone,
  • in Gebieten mit Bausperre.

Ob Ihr Grundstück betroffen ist, zeigt der Flächenwidmungs- und Bebauungsplan. Die Auskunft gibt auch die Baupolizei (MA 37).

6Was passiert, wenn der Carport in Wien Seitenwände bekommt?

Das ist ein häufiger Fehler, den das Merkblatt ausdrücklich nennt: Ein Flugdach wächst im Lauf der Zeit mit Seitenteilen zu. Dann ist es kein Carport mehr. Behörden haben deshalb schon Entfernungsauflagen erteilt. Wenn Sie Seitenwände planen, sollten Sie vorher um eine Bewilligung ansuchen. Ein Carport in Wien bleibt nur dann bewilligungsfrei, wenn er offen bleibt.

Auch die Abdeckung von mehr als einer Seite oder von mehr als der Hälfte der Dachkanten kann bewilligungspflichtig machen. Zählen Sie vorab nach, wie viele Seiten offen bleiben.

7Was ist eine Garage, und warum braucht sie eine Bewilligung?

Eine Garage ist ein Bauwerk, das einen Raum bildet. Dabei ist es egal, ob sie am Haus angebaut ist oder frei steht. Eine Garage muss in Wien in jedem Fall genehmigt werden. Auch wenn Sie eine Pergola oder ein Flugdach in eine Garage umbauen, zum Beispiel durch Wände und ein Tor, gilt das als raumbildend und braucht eine Bewilligung.

Das Merkblatt betont: Fachliche Beratung durch die Baupolizei oder durch befugte Experten ist unerlässlich.

8Macht ein Garagentor aus dem Carport eine Garage?

Ja, in der Praxis ist das so. Ein Tor schließt den Raum. Dann ist der Carport raumbildend und gilt als Garage. Wer ein Tor nachrüsten möchte, braucht deshalb in der Regel eine Bewilligung. Welche Arten es gibt, zeigt der Beitrag Welche Garagentore gibt es?. Wie ein Antrieb funktioniert, steht im Beitrag Wie funktioniert ein Garagentorantrieb?.

Ob ein reiner Austausch eines vorhandenen Garagentors anzeigepflichtig ist, hängt vom Einzelfall ab, zum Beispiel davon, ob Größe und Aussehen der Fassade verändert werden. Fragen Sie vorher bei der MA 37 nach.

9Was bedeutet Stellplatz?

Der Stellplatz ist die Fläche, auf der das Auto steht. Auch über einem Stellplatz darf eine Pergola oder ein Carport stehen. Dann gelten zusätzlich die Regeln für Stellplätze. So ist ein überdachter Stellplatz grundsätzlich nur in den seitlichen Abstandsflächen und auf bebaubarer Fläche bewilligungsfrei.

Ein Stellplatz kann auch außerhalb dieser Flächen möglich sein, dann aber meist mit Bewilligung. Der Bebauungsplan sagt, wie viele Stellplätze ein Grundstück braucht.

10Was gilt in anderen Fällen?

In allen anderen als den genannten Fällen braucht ein überdachter Autoabstellplatz laut Merkblatt eine Ausnahmegenehmigung durch die MA 37. Meist handelt es sich nach den §§ 70 und 71 der Bauordnung um bewilligungspflichtige Bauvorhaben. Dann sind Pläne und Unterlagen nötig. Planen Sie dafür Zeit ein. Das Ansuchen braucht oft Wochen, und manche Bauwerke dürfen erst nach dem Bescheid errichtet werden. Wer vorher baut, riskiert den Rückbau. Fragen Sie deshalb früh und lassen Sie sich Pläne und Fristen erklären.

11Wo liegt die seitliche Abstandsfläche?

Die Abstandsfläche ist der Streifen neben dem Haus, der frei von Gebäuden bleiben soll. Das Merkblatt nennt als Faustregel etwa drei Meter links und rechts des Hauses, mit kleinen Ausnahmen. Dort darf auch ein überdachter Stellplatz stehen, selbst wenn die Fläche sonst als Garten gestaltet werden soll.

Wie breit der Streifen bei Ihnen ist, entscheidet der Bebauungsplan. Er kann Abweichungen enthalten. Nehmen Sie zum Termin bei der Baupolizei Ihre Grundstücksnummer und einen Lageplan mit.

12Darf ich das Dach begrünen?

Ja. Ein Gründach auf dem Carport ist bewilligungsfrei erlaubt. In manchen Gebieten schreibt der Bebauungsplan sogar ein begrüntes Flachdach vor. Ein Gründach hält Regenwasser zurück, kühlt im Sommer und sieht schön aus. Auch ein Carport in Wien kann so zur grünen Fläche werden. Es wiegt aber mehr als ein normales Dach. Die Stützen und die Befestigung müssen darauf ausgelegt sein. Das klärt der Hersteller des Carports.

13Wie gehe ich am besten vor?

Fünf Schritte

  • Im Bebauungsplan nachsehen: Wo darf auf Ihrem Grundstück etwas stehen?
  • Klären, ob der Platz in der seitlichen Abstandsfläche liegt.
  • Maße prüfen: unter 25 Quadratmeter, höchstens 2,5 Meter hoch, mindestens die Hälfte der Seiten offen.
  • Bei Unsicherheit die Baupolizei fragen und sich bestätigen lassen, was gilt.
  • Erst danach bestellen und bauen.

14Wie aktuell ist diese Information?

Das hier zitierte Merkblatt trägt den Stand 31. März 2015. Die Stadt Wien weist darauf hin, dass es überarbeitet wird. Die Bauordnung ändert sich laufend. Vor einem Bau sollten Sie deshalb den aktuellen Stand bei der Baupolizei erfragen. Dort bekommen Sie auch Auskunft zu Ihrem Bebauungsplan. Die Regeln für einen Carport in Wien können sich also ändern.

Dieser Beitrag ersetzt keine Auskunft der Baupolizei.

?Fragen und Antworten

Brauche ich für einen Carport in Wien eine Bewilligung?
Nicht, wenn er in der seitlichen Abstandsfläche steht, kleiner als 25 Quadratmeter und niedriger als 2,5 Meter ist und die weiteren Bedingungen erfüllt. Sonst ja.
Was ist der Unterschied zwischen Carport und Garage?
Ein Carport ist offen und hat nur ein festes Dach. Eine Garage ist ein geschlossener Raum mit Wänden und Tor und braucht immer eine Bewilligung.
Darf ich einen Carport im Vorgarten bauen?
In der Regel nicht, außer bei Hanglage. In Schutzzonen und Gebieten mit Bausperre ebenfalls nicht oder nur mit Ausnahmebewilligung.
Muss ich meine Nachbarn fragen?
Bei einem bewilligungsfreien Carport ist keine Zustimmung der Nachbarn nötig.
Was passiert, wenn mein Carport Wände bekommt?
Dann wird er zur Garage. Das braucht eine Bewilligung. Ohne Bewilligung kann die Behörde die Entfernung verlangen.
Ist eine Pergola auch bewilligungsfrei?
Eine Pergola ohne festes Dach ist laut Baupolizei immer bewilligungsfrei und darf auf allen Teilen des Grundstücks stehen.

Quellen

  1. Stadt Wien, MA 37: Merkblatt Carport – Flugdach – Pergola bewilligungsfrei gestalten (Stand 31.03.2015), wien.gv.at/pdf/ma37/carport.pdf
  2. Stadt Wien: Flächenwidmungs- und Bebauungsplan, wien.gv.at/flaechenwidmung
  3. Stadt Wien: Baupolizei MA 37, bauen.wien.at

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